AGBs

Liebe Kunden,
bitte schenken Sie diesen detaillierten Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung durch das Reisebüro Magellan Travel übermittelt oder in dessen Geschäftsräumen zur Ansicht bereitgestellt werden, an. Sie gelten für alle durch das Reisebüro Magellan Travel veranstalteten Reisen (EIGENVERANSTALTUNG), dann nachfolgend “Reiseveranstalter” genannt, sowie für durch das Reisebüro Magellan Travel vermittelte Reisen. Bei vermittelten Reisen gelten in jedem Falle die Reisebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der vermittelten Reiseveranstalter/s. Bei Reisen, die im so genannten „Dynamic Packaging Verfahren“ gebucht werden (d.h. Leistungen von verschiedenen Veranstaltern oder Einzelleistungen eines Veranstalters, welche nicht auf einer gemeinsamen Reisebestätigung des vermittelten Veranstalters aufgeführt sind), und bei Eigenveranstaltungen wird durch das Reisebüro Magellan Travel der Sicherungsschein gestellt. Es gelten die jeweils zutreffenden Reisebedingungen des Reisebüros Magellan Travel und der vermittelten Reiseveranstalter.

ABGs für Eigenveranstaltungen des Reisebüros Magellan Travel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von dem Reisebüro Magellan Travel veranstalteten Reisen. Alle Angebote auf den Internet Seiten unter www.magellantravel.de, www.fly2cebu.com, www.tauchen-philippinen.com und www.philippinentaucher.de sind vom Magellan Travel veranstaltete Reisen sofern nicht explizit darauf hingewiesen dass Magellan Travel als Vermittler des dargestellten Angebotes auftritt.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.b) oder 7.c) genannten Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-leistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 40%
  • ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
  • ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises
  • nach Reisebeginn 100%

5.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.3. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung; b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers; c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4100,–; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11.6. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die vom Reisebüro Magellan Travel aus den vorhandenen Systemen (u.a.Amadeus) gegebenen Auskünfte über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften beziehen sich lediglich auf Reiseteilnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Reisebüro Magellan Travel erteilt auf Anfrage zu diesen Punkten gewissenhaft Auskunft. Angehörige anderer Staaten werden gebeten sich bei dem zuständigen Konsulat für alle Ziel- und Transitländer Auskunft einzuholen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

ABGs für Vermittlung von Flügen und fremd-veranstalteter Pauschalreisen

Das Reisebüro Magellan-Travel (im folgenden MT-Reisebüro genannt) tritt auch als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge , Transfers, usw), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B.Blue Abyss Dive Shop, Neckermann, DER, Öger usw.) auf.

1. Vertragsabschluß

Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online – Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch das MT-Reisebüro kommt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter ein Vertrag zustande. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Entgegennahme durch den Veranstalter, jedoch längstens 7 Tage nach Anmeldedatum gebunden. Nach und vor Entgegennahme der Buchung durch das MT-Reisebüro innerhalb der obigen Frist gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters sowie die vorliegenden Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrages. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Annahme des Buchungsauftrages durch das MT-Reisebüro kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Die vertragliche Pflicht des MT-Reisebüro ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des MT-Reisebüro.

2. Haftung des MT-Reisebüro als Vermittler

2.1 Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des MT-Reisebüro gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Das MT-Reisebüro gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.

2.2 Das MT-Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den einfachen Preis der vermittelten Leistung.

3. Buchungsbestätigung

Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Absender der Bestätigung ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

Spätere Änderungswünsche können im Regelfall nicht berücksichtigt werden und berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen und Bestimmungen des entsprechenden Reiseveranstalters.

4. Umbuchung / Stornierung

4.1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

4.2. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei MT. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat MT Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Bei allen Reiseleistungen, auch Bausteine usw. die durch MT vermittelt werden ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

MT macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

Reise/ Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 40%
  • ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
  • ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises
  • nach Reisebeginn 100% 

4.3 Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer oder gegenüber dem MT-Reisebüro zu erklären. Das MT-Reisebüro ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei dem MT-Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, dass der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

4.4 Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von 350,-€ pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.

4.5 Bei Rücktritt von Reservierungen/Optionen im Flug-Charter/Lienendienst ist eine Bearbeitungsgebühr von 50.-€ fällig.

4.6 Bei Sonder- oder Charterflügen behalten sich die Fluggesellschaften das Recht vor, im üblichen Rahmen Preiserhöhungen auch nach erfolgter Annahme des Beförderungsvertrages vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Kerosinzuschläge.

4.7 Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.

4.8 Service Entgelte

Alle Service-Entgelte verstehen sich – falls nicht anders erwähnt – pro Ticket sowie ggf. zzgl. der gesetzlichen MwSt. und evtl. anfallender Airline-Entgelte. Sie sind ausschließlich gültig im Zusammenhang mit von conso.de ausgestellten Ursprungsbuchungen. Für Gruppenbuchungen gelten separate Bedingungen.

Beispiele, was “erhöhter Aufwand” sein kann:

beim REFUND:

z.B. Refund muss über den BSPLink per Refund Application (RA) eingereicht werden (kein GDS-Refund möglich) und/oder es muss ein Waiver bei der Airline eingeholt werden oder es handelt sich um eine Teil-Erstattung oder es handelt sich um eine Erstattung per ACM

bei einer UMBUCHUNG:

z.B. manuelle Umbuchung, da kein ATC (Amadeus Ticket Changer) eingesetzt werden kann und/oder es muss ein Waiver bei der Airline eingeholt werden

Corona

C19 – Travel Voucher

30,00 €

pro Dokument

Gebühren

ADM Bearbeitung*

50,00 €

pro Vorgang

Ausstellen eines Travel Credit

30,00 €

pro Dokument

Bankgebühr RLS

50,00 €

pro Vorgang

Bankgebühr RLS 10 Tage

60,00 €

pro Vorgang

Beratung / Buchung RTW

60,00 €

pro Dokument

CC Beleganforderung / Retoure

40,00 €

pro Vorgang

EMD

15,00 €

pro Dokument

EMD andere (UMNR,Stopover, Restwert)

20,00 €

pro Dokument

EMD Manuell

15,00 €

pro Dokument

HX Gebühr

15,00 €

pro Vorgang

Manueller Mehraufwand durch fehlende/falsche Daten

20,00 €

pro Dokument

nachträgl. CC Zahlung

20,00 €

pro Vorgang

Name-Change

35,00 €

pro Dokument

Neubuchung

25,00 €

pro Vorgang

Notdienstentgelt

30,00 €

pro Vorgang

Rechnungsklärung/Zahlartwechsel

40,00 €

pro Vorgang

Sonderleistungen

35,00 €

pro Dokument

Ticketing RTW

35,00 €

pro Dokument

Umbuchung

39,00 €

pro Dokument

Umbuchung INVOL

20,00 €

pro Dokument

zusätzliche Agenturauswertung

60,00 €

pro Vorgang

Refund B2B

Refund EMD

15,00 €

pro Dokument

Refund INVOL

20,00 €

pro Dokument

Refund INVOL (erhöhter Aufwand)

30,00 €

pro Dokument

Refund INVOL (erhöhter Aufwand) NET/TOP/GLO

40,00 €

pro Dokument

Refund INVOL NET/TOP

30,00 €

pro Dokument

Refund VOL

35,00 €

pro Dokument

Refund VOL (erhöhter Aufwand)

40,00 €

pro Dokument

Refund VOL (erhöhter Aufwand) NET/TOP

50,00 €

pro Dokument

Refund VOL NET/TOP

45,00 €

pro Dokument

Refund VOL Teilerst./Tax NET/TOP

50,00 €

pro Dokument

Refund VOL Teilerstattung / Taxrefund

40,00 €

pro Dokument

Ticket void

20,00 €

pro Dokument

Für den Refund eines internationalen Tarifs* fällt unter Umständen ein Service Entgelt von 110 Euro pro Ticket an – und zwar zusätzlich zu den Stornogebühren der Airline. Bitte lesen Sie dazu die Fare Note des betreffenden Tarifs. *VOL = vom Reisenden veranlasst

Alle Serviceentgelte sind netto angegeben, zuzüglich der  gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

5. Tarif- und Preisänderungen

Das MT-Reisebüro ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluß nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die vom MT-Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B. Flughafensicherheits- und Landegebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. Das MT-Reisebüro ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern. Das MT-Reisebüro hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.

6. Leistungsänderungen

Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem MT-Reisebüro geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen das MT-Reisebüro für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von dem MT-Reisebüro an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Soweit vom MT-Reisebüro aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder uns vom Teilnehmer mitgeteilt wird. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Das MT-Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das MT-Reisebüro mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das MT-Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.

8. Zahlung

Bei allen vom MT-Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Außer Bei Vermittlungen für den Veranstalter Blue Abyss Dive Shop mit Gerichtsstand Philippinen ist die Zahlung in Bar vorort zu tätigen für die jeweiligen Arrangements. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 28 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Son. und Feiertagen). Bei Abflugtermine innerhalb der nächsten 28 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen. Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen – nach Rücksprache mit der Airline – bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt. Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind auf der Buchungsbestätigung angegeben und sofort fällig. Desweiteren fällt eine Bearbeitungsgebühr von je 25€ pro Person an.

9. Haftungsbeschränkung

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das MT-Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Anerkennung

Mit der verbindlichen Buchung beim MTReisebüro werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

11. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12. Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann das MT-Reisebüro nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des MT-Reisebüros gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz des MT-Reisebüros maßgebend. Magellan-Travel , Untere Marktstraße 32, 64823 Groß-Umstadt 01.01.2013