AGB
Das Reisebüro Magellan-Travel
(im folgenden MT-Reisebüro genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge ,Transfers,usw), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B.Blue Abyss Dive Shop, Neckermann, DER, Öger usw.) auf.
Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird insoweit verwiesen.
1. Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online – Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch das MT-Reisebüro kommt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter ein Vertrag zustande. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Entgegennahme durch den Veranstalter, jedoch längstens 7 Tage nach Anmeldedatum gebunden. Nach und vor Entgegennahme der Buchung durch das MT-Reisebüro innerhalb der obigen Frist gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters sowie die vorliegenden Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrages. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Annahme des Buchungsauftrages durch das MT-Reisebüro kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Die vertragliche Pflicht des MT-Reisebüro ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des MT-Reisebüro.
2. Haftung des MT-Reisebüro als Vermittler
2.1 Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des MT-Reisebüro gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Das MT-Reisebüro gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.
2.2 Das MT-Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den einfachen Preis der vermittelten Leistung.
3. Buchungsbestätigung
Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Absender der Bestätigung ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
Spätere Änderungswünsche können im Regelfall nicht berücksichtigt werden und berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen und Bestimmungen des entsprechenden Reiseveranstalters.
4. Umbuchung / Stornierung
4.1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
4.2. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei MT. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat MT Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Bei allen Reiseleistungen, auch Bausteine usw. die durch MT vermittelt werden ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
MT macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Reise/ Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises
nach Reisebeginn 100%
4.3 Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer oder gegenüber dem MT-Reisebüro zu erklären. Das MT-Reisebüro ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei dem MT-Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, dass der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4.4 Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von 350,-€ pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
4.5 Bei Rücktritt von Reservierungen/Optionen im Flug-Charter/Lienendienst ist eine Bearbeitungsgebühr von 50.-€ fällig.
4.6 Bei Sonder- oder Charterflügen behalten sich die Fluggesellschaften das Recht vor, im üblichen Rahmen Preiserhöhungen auch nach erfolgter Annahme des Beförderungsvertrages vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Kerosinzuschläge.
4.7 Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
5. Tarif- und Preisänderungen
Das MT-Reisebüro ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluß nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die vom MT-Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B. Flughafensicherheits- und Landegebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. Das MT-Reisebüro ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern. Das MT-Reisebüro hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
6. Leistungsänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem MT-Reisebüro geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen das MT-Reisebüro für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von dem MT-Reisebüro an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Soweit vom MT-Reisebüro aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder uns vom Teilnehmer mitgeteilt wird. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Das MT-Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das MT-Reisebüro mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das MT-Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
8. Zahlung
Bei allen vom MT-Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Außer Bei Vermittlungen für den Veranstalter Blue Abyss Dive Shop mit Gerichtsstand Philippinen ist die Zahlung in Bar vorort zu tätigen für die jeweiligen Arrangements. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 28 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Son. und Feiertagen). Bei Abflugtermine innerhalb der nächsten 28 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen. Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen – nach Rücksprache mit der Airline – bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt. Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind auf der Buchungsbestätigung angegeben und sofort fällig. Desweiteren fällt eine Bearbeitungsgebühr von je 25€ pro Person an.
9. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das MT-Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Anerkennung
Mit der verbindlichen Buchung beim MTReisebüro werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
11. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12. Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann das MT-Reisebüro nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des MT-Reisebüros gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des MT-Reisebüros maßgebend. Magellan-Travel ,Habitzheimer Ruh 8, 64823 Groß-Umstadt 01.11.2010